, 10.11.2017

Hauptgebäude der Postbank in Bonn

Die Postbank steht zusammen mit der DZ Bank, der Hypovereinsbank und Wirecard im Verdacht, gegen das Gesetz gehandelt zu haben. (Bildquelle)

 

Die sogenannten Paradise Papers haben dieser Tage für einen Aufschrei der Empörung in der Öffentlichkeit gesorgt. Der Datensatz aus Millionen Dokumenten zeigt, wie Besserverdiener und Unternehmen ihre Gelder über Offshore-Firmen am nationalen Steuersatz vorbeischleusen. Neben internationalen Namen wie Nike, Uber oder Facebook findet sich auch der deutsche Automatenkönig Gauselmann in der Liste wieder.

 

Die Gauselmann-Gruppe weist jedoch alle Anschuldigungen klar von sich. Jetzt werden jedoch neue Vorwürfe im Zusammenhang mit der Glücksspielbranche laut. So sollen große deutsche Banken wie die Postbank oder die Hypovereinsbank Zahlungen für illegale Glücksspielanbieter abgewickelt haben.

 

Andere Geldhäuser wie etwa Wirecard sollen hingegen für Glücksspielanbieter mit Sitz in Offshore-Gebieten eigene Konten im Angebot haben, über die die Anbieter Gelder an Spieler auszahlen können. Die genannten Banken bestreiten die Vorwürfe.

 

Banken verteidigen sich, Ermittlungen laufen dennoch

In Deutschland ist primär das Land Niedersachsen mit dem Thema Glücksspiel beauftragt. Aus diesem Grund hat auch das niedersächsische Innenministerium bereits angekündigt, dem Fall auf den Grund zu gehen. Es sollen bereits Ermittlungen in die Wege geleitet worden sein. Der Verdacht auf mögliche Geldwäsche dürfe nicht auf die leichte Schulter genommen werden, heißt es aus Hannover.

 

Die Banken bestreiten indes jede Verbindung zum Glücksspielgeschäft. Gegenüber der dpa erklärte die Postbank diese Woche, keinerlei Transaktionen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu dulden geschweige denn anzunehmen. Das deutsche Recht bestimmt im § 4 Absatz 1 Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrags, dass die Mitwirkung an solchen Transaktionen illegal ist:

„Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.“

Der Fachverband Glücksspielsucht bemängelt jedoch schon seit langem, dass dieses Verbot vom Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen nicht streng genug kontrolliert werde. Die Postbank wies auch darauf hin, dass sie ihre Kunden einer akribischen Prüfung unterziehe und Konten sowohl schließen als auch anzeigen lasse, sollten sie der Prüfung nicht standhalten.

 

DZ Bank arbeitet mit Zwischenhändler

Ein weiteres der genannten Geldhäuser ist die DZ Bank. Sie erklärte gegenüber den Medien, sie arbeite lediglich mit einem „zwischengeschalteten Zahlungsverkehrsdienstleister“ zusammen. Dieser unterliege außerdem der Aufsicht der niederländischen Zentralbank. Dennoch habe man sich an den Partner gewendet und um eine schnelle Klärung des Sachverhalts gebeten.

 

Die Praxis der Zwischenhändler ist darüber hinaus nicht unüblich in der Finanzbranche. Auch Wirecard und die Hypovereinsbank versicherten, sich an alle Vorgaben zu halten und zu 100 % gesetzeskonform zu arbeiten.

 

Der Markt für Online Glücksspiel öffnet sich nur langsam

Das Problem mit Transaktionen an Online Glücksspielanbieter ist, dass das deutsche Rechtssystem (noch) keine Lizenzen für Online Casinos vergibt, die im ganzen Bundesgebiet gelten. Eine Ausnahme ist lediglich Schleswig-Holstein, das in der Vergangenheit seine eigene Glücksspielgesetzgebung auf den Weg gebracht und in diesem Rahmen Lizenzen an Online Casinos vergeben hatte.

 

Dies ist auch der Grund dafür, dass heute nur wenige Anbieter in Deutschland zugelassen sind. Anders verhält es sich bei Anbietern von Online Sportwetten, die sich mittlerweile um eine begrenzte Anzahl an Konzessionen bewerben können. Wie bereits am Gesetz gezeigt, gilt das Verbot für Online Glücksspiel auch für damit verbundenen Zahlungsverkehr.

 

Sowohl die Aktivitäten von Online Casinos als auch die Beteiligung von Banken an Transaktionen werden nach Meinung vieler jedoch nicht rigoros genug verfolgt und kontrolliert. Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbands Glücksspielsucht, hat einen Lösungsvorschlag:

„Es existiert eine Liste mit zugelassenen Glücksspielunternehmen. Die Banken müssten lediglich prüfen, ob Glücksspieltransaktionen, die gesondert gekennzeichnet und somit erkennbar sind, ausschließlich an diese zugelassenen Glücksspielunternehmen gehen.“

Auch PayPal im Zusammenhang mit Zahlungen an Online Casinos kein unbeschriebenes Blatt

Ein ähnlicher Fall, in dem ein großer Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel ins Fadenkreuz der Justiz geraten ist, ist die Verzichtserklärung von PayPal gegenüber einem Online Casinospieler. Das Finanzportal hatte für einen Mann Zahlungen an Online Casinos in Höhe von rund 95.000 € abgewickelt.

 

Als dieser den Zahlungsforderungen von PayPal nicht mehr nachkommen konnte, erwirkte sein Anwalt mit dem Hinweis auf das per Gesetz festgeschriebene Verbot von Online Glücksspielen und dem darin enthaltenen Verbot an derartigen Zahlungsverläufen teilzunehmen, die Unterzeichnung einer Verzichtserklärung seitens PayPal.

 

In einem vorangegangenen Fall von 2015 hatte dieselbe Anwaltskanzlei PayPal schon einmal zur Aufgabe seiner Zahlungsansprüche bewogen. Damals ging es um 8.000 €, die eine Studentin in einem Online Casinos verspielt hatte.

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