, 24.11.2017

Firmengründer Paul Gauselmann mit seinen Automaten

Gauselmann wehrt sich gegen die Vorwürfe und fordert endlich eine vernünftige Regulierung. (Bild: sueddeutsch.de)

Nachdem die Paradise Papers die Schlagzeilen der letzten Wochen beherrscht haben, hat die Gauselmann-Gruppe, die ebenfalls im Zusammenhang mit den Dokumenten genannt wurde, eine offizielle Stellungnahme veröffentlich. Darin wehrt sich das deutsche Traditionsunternehmen gegen die Vorwürfe und fordert den Staat auf, endlich eine umfassende Regulierung des Marktes für Online Glücksspiel einzuführen.

 

Gauselmann zahlt 450 Millionen Euro Steuern in Deutschland

Gauselmann stellt in dem Statement klar, dass das Unternehmen in keinem Zusammenhang mit dem Hauptthema der Paradise Papers steht: Steuerhinterziehung. Die Enthüllungen eines Journalistenkollektivs beziehen sich hauptsächlich auf Steuersparmodelle großer Firmen, Medienpersönlichkeiten, Sportlern und Adligen, die dafür Briefkastenfirmen in Offshore-Gebieten im Pazifik nutzen.

 

Die Gauselmann-Gruppe stand in der Kritik, über eine Tochterfirma auf der Isle of Man am deutschen Fiskus und Gesetz vorbeizuarbeiten. Mit Blick auf die Steuerbilanz des Konzerns, dürfte dieser Vorwurf wohl vom Tisch sein:

„Die Gauselmann Gruppe zahlt den weit überwiegenden Teil der Steuerlast in Deutschland. So sind von der Gauselmann Gruppe im Jahr 2016 über 600 Millionen Euro in Form von Steuern und Sozialabgaben in die öffentlichen Kassen geflossen – davon allein über 450 Millionen Euro in Deutschland.“

Grund für die Firmengründung im Ausland sei der Erwerb einer Lizenz vor Ort, die Deutschland bisher nicht eingeführt hat. Lizenzen von der Ilse of Man oder Malta sind europarechtlich zulässig und weit verbreitet in der Glücksspielwelt. Sie garantieren Transparenz, Zuverlässigkeit und Seriosität eines Anbieters. Diese müssen strenge Richtlinien und Voraussetzungen unter den Lizenzvereinbarungen erfüllen und einhalten.

 

Firmengründungen im Ausland sind anerkannte Methode

Die Anschuldigung, Gauselmann würde seine Geschäftstätigkeiten verschleiern, weist der Konzern ebenfalls von sich. Konkret geht es um die Alliance Gaming Solutions Limited, eine Gauselmann-Tochter mit Sitz auf der Isle of Man. In der Stellungnahme heißt es:

„Auch die in der Berichterstattung über die ‚Paradise Papers‘ geäußerten Vorwürfe, die Gauselmann Gruppe würde ihre Geschäftstätigkeiten verschleiern, entbehren jeglicher Grundlage. […] Die Gründung der jeweiligen Unternehmen durch die Gauselmann Gruppe vollzog sich offen und transparent. Ihre Existenz und die Beziehung zur Gauselmann Gruppe sind den zuständigen Behörden (GSC, UK Gambling Commission, deutsche Finanzverwaltung etc.) offengelegt und daher bekannt. Eine solche Vorgehensweise ist nicht außergewöhnlich und allgemein anerkannt.“

In aller Deutlichkeit bedeutet dies:

„Die […] Alliance Gaming Solutions Limited […] verfügt über eine glücksspielrechtliche Volllizenz zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Glücksspiels in Europa. Die Geschäftstätigkeit ist lizenziert und damit legal.“

Firmengründungen im Ausland seien zudem ein gängiges Mittel, um Industriespionage durch Wettbewerber zu vermeiden. Gauselmann berichtet außerdem offen über seine Zusammenarbeit mit der Kanzlei Appleby, renommierten internationalen Fachanwälten im Bereich Glücksspielrecht. Über geklaute Daten der Kanzlei war die Erstellung der Paradise Papers überhaupt erst möglich gewesen.

 

Europa-Lizenz gilt nur in casinofreundlichen Gerichtsbarkeiten

Eine europarechtlich zulässige Lizenz von der Isle of Man oder Malta gilt zwar grundsätzlich in ganz Europa, jedoch nur in Ländern, die Online Glücksspiel nicht über ihre nationalen Gesetze verboten haben. Dies ist in Deutschland jedoch der Fall. Erst im Oktober bestätigte das Bundesverwaltungsgericht diese Auffassung. Die Gauselmann-Gruppe äußerte zwar Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Urteils mit übergeordnetem Europarecht, betonte jedoch, dass sie die Entscheidung des Gerichts voll und ganz respektiere.

 

Online Spielautomaten werden an Partnercasinos verliehen

Merkur Gaming Logo

Merkur-Sonne (Bild: linkedin.com)

Alliance Gaming Solutions verleiht von der Isle of Man aus die von Gauselmann entwickelten Merkur-Spiele in ihrer digitalen Version an Online Casinos. Dies geschieht über Lizenzverträge. Dabei zahlen die Partnercasinos für die Spiele eine Lizenzgebühr und dürfen sie im Gegenzug auf ihren Webseiten anbieten. Dies ist jedoch nur dort möglich, wo Online Casinos nicht per Gesetz verboten sind. Aus diesem Grund hat Gauselmann bereits Anfang der Woche gegenüber den Medien erklärt, dass man die Einhaltung des Verbots von Online Casinos in Deutschland auch gegenüber den Partnern von Alliance kontrolliere und gegebenenfalls durchsetze.

 

Online Casinos in Deutschland droht Lizenzentzug für Merkur-Spiele

Mit Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Alliance eine Mahnung an alle Lizenznehmer seiner Merkur-Spiele herausgegeben. In dieser weist die Firma noch einmal darauf hin, Online Casinospiele nur in casinofreundlichen Gerichtsbarkeiten anzubieten. Bei Zuwiderhandlung droht den Anbietern der Lizenzverlust für die Spiele oder sogar eine Abschaltung:

„Daher [dürfen] die lizenzierten Spiele nicht Endkonsumenten in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden. Sofern Kunden der Alliance Gaming Solutions Limited dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird hinsichtlich des Lizenzgebietes der Bundesrepublik Deutschland die Kündigung des jeweiligen Lizenzvertrages und auch die Abschaltung des Spielangebots rechtlich geprüft und gegebenenfalls vollzogen.“

Wichtig: Diese Aussagen gelten nur für Online Casinos, landbasierte Spielhallen wie etwa die Merkur-Spielhallen sind nicht betroffen.

 

Thema Nummer 1: Endlich eine Online Regulierung für Deutschland

Gauselmann spricht in seiner Stellungnahme auch die Situation des Glücksspiels in Deutschland an. Dort liegt einiges im Argen, seitdem nicht nur Online Casinos immer noch offiziell verboten sind, sondern der Glücksspielstaatsvertrag auch landbasierte Spielhallen aufgrund einer nicht auf Qualitätsmaßstäben basierenden Mindestabstandsregelung zum Teil sogar per Losentscheid schließen lässt. Einzig Schleswig-Holstein hatte in der Vergangenheit seine eigene Glücksspielgesetzgebung auf den Weg gebracht, damit wichtige Impulse gesetzt und ein tragfähiges Beispiel für die gesamte Bundesrepublik geliefert. Zur Lage des Online Glücksspiels heißt es seitens Gauselmann:

„Die Gauselmann Gruppe hofft, dass neben Schleswig-Holstein auch andere Bundesländer als Träger der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Glückspiels endlich eine zeitgemäße Regulierung für das Online-Glücksspiels schaffen. Dabei sollen die in Deutschland wie auch international geltenden hohen Standards für den Verbraucher- und Spielerschutz berücksichtigt werden. […] Damit können Arbeitsplätze und Steuern auf deutschem Boden bleiben.“

Es bleibt zu hoffen, dass diese vernünftige und realistische Auffassung bald auch den Weg in die Politik findet.

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