, 09.11.2017

Das Casino Duisburg von innen

Im Casino Duisburg treffen sich diese Woche Experten zum Thema Spielerschutz. (Bild: westspiel.de)

 

Die Themen Verantwortungsvolles Spielen und Spielerschutz gehören fest zur Glücksspielbranche dazu und werden regelmäßig von Politik, Fachleuten und Glücksspielunternehmern einer genauen Evaluierung und Weiterentwicklung unterzogen.

 

So auch diese Woche in Duisburg. Dort findet seit Montag die 1. Spielerschutztagung der deutschen Spielbanken unter Federführung der WestSpiel-Gruppe statt. Rund 60 Präventionsbeauftragte aus allen zwölf Bundesländern sind für die Tagung angereist. Die Branchenexperten und Spezialisten wollen in Duisburg an der Entwicklung eines Netzwerkes zum Kampf gegen Spielsucht und problematisches Spielverhalten arbeiten.

 

Glücksspieleinrichtungen wie Casinos und Spielhallen sind in Deutschland per Gesetz dazu verpflichtet, ein faires, verantwortungsvolles und klar geregeltes Spielumfeld bereitzustellen und die Einhaltung der Richtlinien zum Spielerschutz zu garantieren.

 

WestSpiel lädt Fachleute aus allen Bundesländern ein

Der Duisburger Geschäftsführer Steffen Stumpf vor einem Spielautomaten

Geschäftsführer Steffen Stumpf (Bild: westspiel.de)

Die WestSpiel-Gruppe betreibt von ihrem Hauptsitz in Duisburg aus mehrere große Spielbanken in NRW, darunter die Casinos in Aachen, Bad Oeynhausen, Duisburg und Dortmund-Hohensyburg.

 

Hinzu kommen Standorte in Bremen, Bremerhaven und Erfurt. Das Casino in Dortmund-Hohensyburg gehört zu den größten und erfolgreichsten Deutschlands.

 

Am besucherstärksten ist jedoch das Haus in Duisburg. Dieses Jahr feierte es sein 10-jähriges Bestehen und konnte sich gleichzeitig über den Titel für das Casino mit den meisten Besuchern im Jahr 2016 freuen. Eigentümer der WestSpiel-Gruppe ist das Land Nordrhein-Westfalen. Geschäftsführer Steffen Stumpf ist stolz auf die Spielerschutztagung und sagte zur Veranstaltung:

„Mit dieser Veranstaltung erreichen wir einen Meilenstein für den Spielerschutz. Die Branche tauscht erstmals in großer Runde Erfahrungen im Umgang mit Problemspielern und den Hilfeangeboten aus.“

Als Redner vertreten sind renommierte Experten aus den Bereichen Medizin und Recht. Referenten der Universitätsmedizin Mainz, der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht des Landes NRW und Fachanwälte für Glücksspielrecht treten diese Woche hinter das Rednerpult. Auch ein erkrankter Spieler und seine Familie erzählen aus ihrem Leben mit der Krankheit.

 

Mit dem Motto „Vernunft ist Trumpf“ gegen Spielsucht

Postkarte der "Vernunft ist Trumpf"-Kampagne

Karte der “Vernunft ist Trumpf”-Aktion (Bild: machsbewusst.de)

Bereits diesen Mai hat die WestSpiel-Gruppe eine der größten Spielerschutzkampagnen Deutschlands gestartet. Unter dem Motto „Vernunft ist Trumpf!“ beteiligen sich alle WestSpiel-Standorte an der Kampagne.

 

Flyer, Poster und Facebook-Posts machen auf die Aktion aufmerksam. Besonders die Risikogruppe der jungen Erwachsenen soll so angesprochen werden.

 

Mehr Informationen finden Betroffene und Interessierte außerdem auf der Website spielbewusst.de. Dort können Spieler über eine Hotline auch anonym Kontakt zu Spielerschutzbeauftragten aufnehmen und Adressen von Beratungsstellen in ihrer Nähe finden.

 

Spielerschutz steht in Deutschland im Gesetz

Das deutsche Recht bestimmt, dass in der Glücksspielbranche aktive Personen und Einrichtungen für den Schutz von Spielern, Minderjährigen und potenziell gefährdeten oder labilen Personen und Personengruppen zu sorgen haben. Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) nennt bereits in seinem ersten Paragraphen neben der Betrugs- und Manipulationseindämmung und dem Kampf gegen den illegalen Schwarzmarkt den Jugend- und Spielerschutz als eines der obersten Ziele des Gesetzes.

 

Um dies zu erreichen, stellt er verschiedene Regeln auf. Dazu gehört beispielweise die Feststellung von Identität und Alter eines Gastes in einer Spielhalle oder einem Spielcasino. Außerdem muss die Abgleichung mit einer Sperrkartei erfolgen, die alle Spieler führt, die eine Selbstsperre gegen sich erwirkt haben oder von Mitarbeitern der Spielstätte als Besucher identifiziert wurden, die über ihre finanziellen Verhältnisse hinaus Einsätze platzieren. Diese Praxis wird Sozialkonzept genannt. Paragraph 6 des GlüStVs beschäftigt sich explizit mit diesem Thema und besagt:

„Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln, ihr Personal zu schulen und die Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen […].“

Mitarbeiter in deutschen Spielhallen durchlaufen eine strenge Ausbildung und absolvieren regelmäßige Weiterbildungen zum Thema Spielerschutz. Diese Professionalität und Sensibilität für Problemspieler macht geschultes Personal besonders wertvoll. Dies ist auch ein Grund dafür, dass großes Unverständnis angesichts der drohenden Spielhallenschließungen durch das vom Gesetzgeber beschlossene Mindestabstandsgebots herrscht.

 

Obwohl der regulierte Markt große Kooperationsbereitschaft zeigt, seine Steuern zahlt und den Spielerschutz sehr ernst nimmt, müssen immer mehr Spielhallen im ganzen Land schließen, weil sie im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte Abstandsanforderungen zu anderen Einrichtungen nicht einhalten. Steuertechnisch gesehen zahlte beispielsweise allein die Westspiel-Gruppe im Jahr 2016 in Form der Spielbankenabgabe 42 Millionen Euro an den Fiskus.

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