, July 28, 2015

Die deutsche Glücksspiel-Gesetztgebung

Chaos in der deutschen Glücksspiel-Gesetzgebung (Bildquelle: http://www.eu-infothek.com/)

Was darf man in Deutschland eigentlich? Darf man Online Poker um Echtgeld spielen? Wenn ja, bei welchen Anbietern? Und was ist mit Sportwetten? Fast jeder Fußball-Bundesligist hat einen offiziellen Sponsor aus der Wettbranche. Immer mehr Anbieter eröffnen Wettbüros in den Städten. Doch darf man bei diesen Online Anbietern wirklich legal Sportwetten abgeben? Seit Jahren herrscht im rechtlichen Bereich des Echtgeld-Online-Glücksspiels in Deutschland ein undurchdringliches Chaos. Seit einem neuen blauen Brief der EU droht Deutschland nun sogar ein Vertragsverletzungsverfahren. CasinoOnline.de versucht ein wenig Lichts ins Dunkel zu bringen und die Situation der Echtgeld-Online-Glücksspiele zu durchleuchten.

2012: Der neue Glücksspielstaatsvertrag tritt in Kraft

Im Jahr 2012 war es soweit: In Deutschland trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Grundidee des Staatsvertrages war es, den Glücksspielmarkt für private Sportwetten-Anbieter zu öffnen. Die Europäische Kommission hatte einen neuen Glücksspielstaatsvertrag für Deutschland gefordert. Das Monopol im Bereich Lotterie und Sportwetten war nicht mehr mit europäischem Recht vereinbar gewesen. Oberste Ziele des neuen Staatsvertrages sollten der Spieler- und Jugendschutz sowie das Verhindern von Geldwäsche und Betrug sein.

Die Grundidee des Staatsvertrages: Es sollten bundesweit 20 Sportwetten-Lizenzen vergeben werden. Die Wettanbieter sollten dann eine Umsatzsteuer von fünf Prozent an die Länder bezahlen. Casinospiele und Poker im Internet sollten nicht erlaubt werden. Am damaligen Glücksspielstaatsvertrag beteiligten sich 15 Bundesländer. Nur das Land Schleswig-Holstein wagte einen Alleingang.

Das nördlichste Bundesland verabschiedete ein Gesetz, dass keine Beschränkung auf eine Anzahl von Lizenzen vorsah und es sollten auch Lizenzen an Online Poker- und Online Casino-Anbieter vergeben werden. Im Dezember 2012 war es soweit: Schleswig-Holstein begann mit der Vergabe von Online-Glücksspiel-Lizenzen. Unter der CDU-Regierung wurden insgesamt 26 Lizenzen an private Glücksspiel-Anbieter vergeben – aus den Bereichen Sportwetten, Online Poker und Online Casino. Doch nach dem Regierungswechsel im Folgejahr schloss man sich dann auch dem Staatsvertrag der anderen Bundesländer an. Der Sonderweg war beendet. Allerdings blieben die vergebenen Lizenzen bis 2018 gültig.

September 2014: Hessen gibt 20 Lizenz-Nehmer bekannt

Während der schleswig-holsteinische Entwurf von der EU von Anfang an grünes Licht bekam, weil er mit Europarecht konform war, äußerte Brüssel schon seit 2012 Bedenken am Entwurf der 15 Bundesländer. Die Beschränkung auf 20 Lizenzen trage nicht zum Spieler- und Jugendschutz bei, sondern sei eher ein mit ein paar Wettbewerben weiter geführtes Monopol.

Eigentlich sollten schon im Mai 2013 die 20 bundesweiten Sportwetten-Lizenzen vergeben werden. Das Bundesland Hessen war mit der Vergabe der Lizenzen beauftragt worden.

Im September 2014 war es dann nach langen Verzögerungen soweit: Die Namen der 20 Anbieter, die eine der Konzessionen erhalten sollten, wurden bekannt. Doch nun kam ein großes Problem des neuen Glücksspielstaatsvertrag zum Tragen: die rechtlich willkürlich gewählte Zahl von 20 Konzessionen. Insgesamt hatten sich etwa 80 Anbieter um die bundesweiten Lizenzen beworben. Die Beschränkung ist aber nicht mit europäischem Recht vereinbar und führte zu einer Klagewelle zahlreicher Anbieter, die leer ausgegangen waren. Die Gerichte gaben den Klagen der nicht berücksichtigen Wett-Anbieter statt und stoppten im Mai 2015 das Vergabeverfahren. Seitdem weiß niemand, wie es weitergeht.

Anfang Juli 2015 hatte die EU-Kommission mit einem Brief, einem so genannten EU-Piloten, ihre europarechtlichen Bedenken gegen den Glücksspieländerungsstaatsvertrag bekräftigt. Den Bundesländern gehe es beim Sportwettenmonopol nicht um Suchtprävention, Geldwäschebekämpfung und Spielerschutz sondern ausschließlich um das staatliche Lottomonopol und das Quasi-Monopol bei den Sportwetten. Deutschland hat nun bis Anfang September Zeit, um auf den EU Piloten der Kommission zu antworten. Der EU Pilot ist der letzte Ausweg vor Einleitung eines formellen Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission.

„Nicht Quantität sondern Qualität ist entscheidend!“

Das Bundesland Hessen, welches für die Vergabe verantwortlich war, hat im Juli 2015 nun selbst eingesehen, dass der Glücksspielstaatsvertrag in einer Sackgasse angekommen ist. Im Staatsvertrag seien Ziele wie Suchtbekämpfung, Jugendschutz oder Schwarzmarktbekämpfung formuliert. Doch mit einer Zahl von 20 Lizenzen könne man diese wichtigen Ziele nicht schlüssiger erreichen als mit einer anderen. Entscheidend sei nicht eine Anzahl von Bewerbern sondern die Qualität der Bewerber und wie sie sich an die Schutzauflagen halten. Wer sich an die Regeln halte, solle auch Sportwetten anbieten dürfen. Die Begrenzung auf 20 Konzessionen müsse aufgehoben werden und der 2012 ausgehandelte Glücksspielstaatsvertrag der Länder müsse geändert werden.

Kurioserweise zahlen aktuell fast 40 Wett-Anbieter, obwhl sie keine offizielle Lizenz für Deutschland haben, Steuern an das Finanzamt, ohne es zu müssen. Legt man den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag ganz streng aus, darf derzeit eigentlich überhaupt kein Anbieter Wetten anbieten. Dabei gibt es von Kundenseite eine große Nachfrage. Wie geht es nun weiter? Die Zeit drängt! Die Wettlizenzen laufen nämlich im Jahr 2019 mit dem Ende der Experimentierphase des Glücksspielstaatsvertrages schon wieder aus. CasinoOnline.de bleibt am Ball.

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