, 22.03.2016

Deutsche Bundesländer

Trotz der langjährigen Kritik der EU konnten sich die Bundesländer auf der Ministerpräsidentenkonferenz nicht auf einen Neustart beim Glücksspielstaatsvertrag einigen. (Bildquelle: https://www3.spd.de/spd-webapp/servlet/elementblob/11864264/data )

Am vergangenen Donnerstag, den 17. März, fand in der Bremer Landesvertretung in Berlin die nächste Ministerpräsidentenkonferenz statt. Zahlreiche Glücksspiel-Fans, Experten und Glücksspiel-Anbieter hofften darauf, dass die Länderchefs bei dieser Konferenz endlich einen Neustart bei der Glücksspiel-Gesetzgebung in die Wege leiten würden. Das Bundesland Hessen hatte dazu einen Vorschlag erarbeitet, wie der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) auch in die Tat umgesetzt werden und grünes Licht von der EU bekommen könnte. Doch die Hoffnungen wurden bitter enttäuscht.

Obwohl der GlüStV in seiner aktuellen Form schon zahlreiche Niederlagen durch die EU-Gesetzgebung hatte hinnehmen müssen und so wohl definitiv keine Zukunft hat, hat sich die Mehrheit der Bundesländer bei der Ministerpräsidentenkonferenz gegen einen Neustart bei der Regulierung des Glücksspiels in Deutschland ausgesprochen. Der geltende GlüStV soll „nur“ fortentwickelt werden.

„Minimalinvasive“ Eingriffe am aktuellen Gesetz

Nach einem Treffen aller Ministerpräsidenten teilten die Regierungschefs von Bremen und Sachsen-Anhalt, Carsten Sieling (SPD) und Reiner Haseloff (CDU), am Donnerstag in Berlin mit, dass sich die Bundesländer mehrheitlich gegen einen kompletten Neustart bei der Regulierung des Glücksspiels in Deutschland ausgesprochen hätten. Am aktuellen Gesetz sollen nur „minimalinvasive“ Eingriffe vorgenommen werden.

Das Bundesland Hessen hatte vor allem in Person des Innenministers Peter Beuth rechtzeitig zur Konferenz einen Gesetzesvorschlag kommuniziert. Der Entwurf sah vor, dass nicht nur der Sportwettenmarkt liberalisiert werde, sondern auch der Online Poker und Online Casino Markt. Jeder, der die qualitativen Anforderungen an eine Konzession erfülle, solle auch eine bekommen. Zudem schlugen die Hessen eine Schaffung einer Regulierungsbehörde vor.

Vorschlag aus Hessen wurde mehrheitlich deutlich abgelehnt

Der Vorschlag sei auf der Konferenz zur Kenntnis genommen worden. Er sei aber mehrheitlich deutlich abgelehnt worden und gebe nicht den Weg vor, den man in Zukunft gehen möchte. Unter Vorsitz von Reiner Haseloff soll eine Arbeitsgruppe geschaffen werden, die eine neue Philosophie entwickelt. Es läuft nun aktuell wohl auf eine Erhöhung der Sportwettenlizenzen hinaus, wie sie die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen hatten.

Das alles bestimmende Thema der Ministerpräsidentenkonferenz war die Flüchtlingskrise, und obwohl der Glücksspielstaatsvertrag auf der Tagesordnung stand, schaffte er es nicht einmal in die abschließende Pressemitteilung (http://www.rathaus.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen54.c.31848.de).

Aktueller Vergabeprozess liegt immer noch auf Eis

Der GlüStV ist immer noch nicht umgesetzt. Mit ihm sollte nur der Sportwetten-Markt geöffnet werden und es sollten für sieben Jahre 20 Sportwetten-Lizenzen an private Anbieter vergeben werden. Doch gerade wegen der quantitativen Beschränkung scheiterte das Gesetz, da Anbieter die bei der Vergabe nicht berücksichtigt worden waren, vor Gericht gingen, Recht bekamen und das Verfahren auf Eis legten.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, und der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, erklärten zur Weigerung der Ministerpräsidenten, einen Neustart bei der Glücksspielregelierung einzuläuten und dem Reformvorschlag Hessens zu folgen:

„Schon wieder verweigern sich die Länder einer tragfähigen Lösung bei der Glücksspielregulierung. Die Ministerpräsidenten rennen immer wieder gegen die gleiche Wand, weil sie offenbar nichts dazu gelernt haben. Dabei wäre nur ein Neustart das richtige Signal gewesen. Schließlich steht schon heute fest, dass die Ministerpräsidenten erneut vor der Europäischen Kommission scheitern werden. Zudem riskieren sie mit ihrem Festhalten am Glücksspielstaatsvertrag leichtfertig ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik, weil sie sich weiterhin nicht den Gegebenheiten des Marktes stellen. Auch Ministerpräsidenten dürfen die zahlreichen Gerichtsurteile zum Glücksspiel nicht ignorieren. Wir fordern darum Torsten Albig auf, endlich über die positiven Erfahrungen des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes zur Regulierung des Marktes zu berichten. Offensichtlich hat er das bis heute nicht getan.“

Ministerpräsidentenkonferenz: Reiner Haseloff und Carsten Sieling am 17.03.2016

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